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Konto löschen

Antrag auf Löschung Ihres Benutzerkontos in der App myPhoenix

Sie haben das Recht, die Löschung Ihres Benutzerkontos und der zu Ihrer Person gespeicherten Daten in der App myPhoenix zu verlangen (Art. 17 DSGVO). Auf dieser Seite finden Sie zwei Wege, dies zu veranlassen, und Informationen darüber, welche Daten gelöscht werden und welche aufgrund gesetzlicher Pflichten weiter aufbewahrt werden müssen.

Option A: Konto selbst über die App löschen

Sofern Sie als Benutzer in der App angemeldet sind, können Sie Ihr Konto über die App selbst zur Löschung anstoßen:

  1. In der App auf „Mein Konto" tippen
  2. Ganz unten auf den Abschnitt „Konto löschen" gehen
  3. Den Löschvorgang bestätigen (Passworteingabe erforderlich)

Der Vorstand wird über den Löschwunsch informiert und veranlasst die endgültige Löschung innerhalb von 30 Tagen.

Option B: Löschung per E-Mail beantragen

Alternativ – insbesondere falls Sie sich nicht mehr einloggen können – senden Sie eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben an die Geschäftsstelle:

  • Vor- und Nachname
  • In der App hinterlegte E-Mail-Adresse
  • Optional: Mitgliedsnummer
  • Betreff: „Antrag auf Löschung meines myPhoenix-Kontos"

Adresse für Anträge:

datenschutz@tsv-phoenix.de

Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags innerhalb von wenigen Tagen und führen die Löschung innerhalb von 30 Tagen durch (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Welche Daten gelöscht werden

Mit der Konto-Löschung entfernen wir:

  • Benutzerprofil (Anmelde-E-Mail, Passwort-Hash, Anzeige-Name)
  • Telefonnummer, sofern nicht für Vereinszwecke erforderlich
  • Hochgeladene Profilbilder
  • Chat-Verläufe mit dem KI-Assistenten „Balli"
  • Persönliche Aufgaben-Listen und Erinnerungen
  • Login-Historie und technische Logs
  • Trainings-Teilnahme-Vermerke (anonymisiert in Aggregaten)

Welche Daten wir aufbewahren müssen

Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten können bestimmte Mitgliedschafts- und Finanzdaten nicht sofort gelöscht werden.

Folgende Daten bewahren wir weiter auf:

  • Mitgliedschafts-Stammdaten (Name, Eintritts-/Austrittsdatum, Beiträge) – 10 Jahre nach Mitgliedschafts-Ende (§ 257 HGB, § 147 AO)
  • SEPA-Mandate und Buchungs-Belege – 10 Jahre (§ 147 AO)
  • Spesenabrechnungen mit Belegen – 10 Jahre (§ 147 AO)
  • Spielerpass-Daten beim WFV – richtet sich nach den Aufbewahrungspflichten des Verbands

Diese Daten werden ausschließlich für die genannten gesetzlichen Zwecke vorgehalten und nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht. Eine Verwendung für andere Zwecke findet nicht statt.

Kann die Löschung rückgängig gemacht werden?

Nein. Nach Abschluss der Löschung (spätestens 30 Tage nach Antrag) sind die gelöschten Daten unwiderruflich entfernt. Eine Wiederherstellung Ihres Kontos ist nicht möglich. Sie können selbstverständlich später jederzeit ein neues Konto anlegen, sofern Sie weiterhin Vereinsmitglied sind.